Realteilungsstein 1837

Forststudenten der HAWK Fakultät Ressourcenmanagement

Buchenvoranbau mit Fi-Überhalt

PEFC- zertifiziert

Sturm „Frederike“ 2018 + Dürre 2018/19

Wiederaufforstung mit Buche,BAh,Dougl., ELä

 
 

Liebe Miteigentümer der Realgemeinde Holzerode

Das bis dato unveröffentlichte Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Göttingen wird höchstwahrscheinlich den Lauseberg als Windvorranggebiet ausweisen, also auch unseren Wald im Lauseberg. Mit der Ausweisung als Windenergie-Vorranggebiet, besteht keine Verpflichtung, dass eine Windenergie-Anlage (WEA) errichtet oder geduldet werden muss! Denn eine Genehmigung wird unbeschadet Rechte Dritter erteilt, d.h. die Zustimmung des Eigentümers der Flächen wird im öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren nicht geklärt.

In diesem Windvorranggebiet ist ein Windenergiepark mit vier WEA (6MW-Nennleistung, ca. 160m Nabenhöhe, Spitzenhöhe ca. 250m) geplant. Zwei Anlagen im Wald der RG Ebergötzen, im Bereich der Galgeneiche und dem Schäfertisch, je eine im Wald der RG Krebeck und RG Holzerode. Bei uns im RG-Wald nahe der Wendeschleife am Forstweg nach Krebeck. Die WEA im Bereich der Galgeneiche und bei uns, in einer Entfernung von ca. 1 km zu Holzerode und ca. 2,3 km zu den Ortschaften Ebergötzen und Krebeck.

Vorab möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich kein Gegner der Windkraft bin. An der Küste oder Offshore (im Meer) oder in windhöffigen Kammlagen der Mittelgebirge, wie z.B. im Harz, Solling oder Kaufunger Wald, mit Höhen über 400m, lassen sich diese auch effizienter betreiben. Dort kann man nach einer Potential- und Umweltverträglichkeitsanalyse Windenergieanlagen errichten. In diesen windhöffigen, gut mit Forststraßen erschlossenen Geländelagen, die meist dem Land, Kommunen oder dem größeren Privatwald gehören, gibt es auch noch Kalamitätsflächen, die noch nicht wieder neu begründet sind. 

Als Forstmann, Waldbetreuer und Mitglied im RG-Vorstand seit 2007, der auch zwei Realverbandsanteile in Familienbesitz treuhänderisch mit verwaltet, teile ich Ihnen nachfolgend meine Bewertung zu diesem Ansinnen im Lauseberg mit.

  1. Im RG-Wald Holzerode sind alle Kalamitätsflächen, die in den Jahren 2018-2021 durch Sturm, Trockenheit und Borkenkäfer entstanden sind, wieder mit klimaresilienten Baumarten als Zukunftswald für die nachfolgende Generation begründet worden. Diese Flächen sind nach der aktuellen Fassung des Niedersächsischen Wald- und Landschaftsschutzgesetz (NWaldLG) aus dem Jahre 2002 wieder mit Waldbäumen bestockte Flächen, die aufgrund ihrer Größe und Baumdichte einen Naturhaushalt mit eigenem Binnenklima aufweisen, die durch eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern sind.
  2. Dieser auch mit Steuermitteln neu begründete Klimawald, müsste für die Zuwegung (auch für Windräder von Krebeck und Ebergötzen) und dem Bau der Windenergieanlage wieder auf ca. 1,5 ha entfernt werden, um eine Großbaustelle für Ablageflächen, Standflächen, Fundament, Strom-Einspeiseleitungen etc. einzurichten. Für die weitere, ca. 20-25-jährige Betriebszeit, müssen in unserem RG-Wald ca. 0,80 ha waldfrei bleiben, überwiegend schwerlastfähig befestigt am WEA-Standort und der Zuwegung für den Fahrverkehr bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie dem späteren Abbau der WEA. In Anbetracht der relativ geringen Waldfläche der RG Holzerode von nur 29,03 ha, wäre dies ein erheblicher Eingriff in den Natur- und Landschaftshaushalt und vor allem in die dort vorhandenen jungen Waldbestände. Denn sie müssten wieder entfernt, d.h. gerodet werden. Für diese Flächen besteht dann Rückzahlungspflicht für gewährte staatliche Fördermittel im Zuge der Walderneuerung.
  3. Jedes Mitglied hat seine anteiligen Erträge aus den hohen jährlichen Pachteinnahmen des Anlagenbetreibers mit zu versteuern.
  4. Damit in unserem Wald, vor allem aber unseren Nachkommen, keine „Altlasten“ bei einem unvollständigen Rückbau der WEA-Anlage nach 20-25 Jahren hinterlassen werden, muss dieses erhebliche finanzielle Risiko abgesichert werden. Dies mit Inflationsausgleich und rechtssicher.
  5. Der Wald ist ein sensibles Ökosystem, der auf jeden Eingriff empfindlich reagiert. Es müssen irreversible Eingriffe für die Zuwegung zu den Standorten erfolgen. In unserem RG-Wald müssen die unbefestigten, mit Gras und Wildkräutern bewachsenen, ca. 2,5m breiten Naturwege auf eine Fahrbahnbreite von 5m schwerlastfähig ausgebaut werden. Mit der erforderlichen seitlichen Entwässerung auf eine Breite von mind. 6m, bei Kurvenradien und Wendemöglichkeiten auch breiter. Zum Beispiel 11m breit auf einer Länge von ca. 280m für die Montage der Gitterausleger des Montagekranes, wenn dieser zum Einsatz käme.
  6. Trotz technischer Abschalteinrichtungen können Schlagopfer bei Vögeln (vor allem bei gefährdeten Arten), Fledermäusen und Fluginsekten nicht vermieden werden. Aktuell beklagen wir einen starken Rückgang von Fluginsekten in der Landschaft. Implantierte Windräder in unserem Wald-Ökosystem im Lauseberg, werden durch die hohe Spitzengeschwindigkeit der Rotoren (bis 300 km/h) nicht unerhebliche Mengen zusätzlich und nahezu ersatzlos entnehmen.
  7. Weil der Lauseberg mit seinem Wald als Schutzzone 3 zum Wasserschutzgebiet Renshausen aus-gewiesen ist, besteht auch die Gefahr des Eintrags wassergefährdender Betriebsstoffe durch die Windkraftanlage, die mit ca. 800 l Getriebeöl inkl. Kühlflüssigkeiten bestückt sein können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Stoffe bei Bränden oder anderen Unfällen in die Umwelt gelangen. Auch ökosystem-/trinkwassergefährdenter Eintrag von Mikroplastik von Rotorblättern.
  8. Zur Ökobilanz gehört auch der Verlust an Naturlebensraum, Naturerlebnisraum und unbelasteter Landschaft. Der Wald im Lauseberg ist für Erholungssuchende, Wanderer, Reiter, Biker etc. ein optimaler Ruhe- und Rückzugsraum ohne Lärm, eine „Oase der Ruhe“. Die 6 MW-Windräder erzeugen an ihrem Standort in der Gondel, in ca. 160m Höhe, einen Lärm von bis zu 106 dB(A), den man je nach Windrichtung noch in einer Entfernung von etwa 500–1000m hörbar wahrnehmen kann. Der Lauseberg wird dadurch als Ruhe- und Rückzugsraum für die genannten Nutzer entwertet!

 Resümee:

Wenn wir mehrheitlich die Zustimmung zur Errichtung eines Windparks im Lauseberg, also auch in unserem RG-Wald, erteilen, wird das Verfahren zur Realisierung des Projektes vom Windkraftbetreiber in Gang gesetzt, dass wir dann nicht mehr ohne weiteres stoppen können, weil schon erhebliche Aufwendungen für den Projektierer entstanden sind.

Wir sollten auch negative Auswirkungen der Windräder auf die Dorfbevölkerung und Nutzer des Waldes (siehe 7.) mit bedenken, weil sie diese in den nächsten 20-25 Jahren ertragen müssen. Nicht nur die Baumaßnahme selbst, wie z.B. Erdbewegungen oder den Fahrzeugverkehr zur Erstellung des massiven Fundamentes (ca. 30 m Durchmesser, 3-4m Höhe). Für dessen Errichtung müssen ca. 1000 m³ Beton (ca. 120 LKW-Betonmischer) und ca. 120 t Stahlbewehrung zur Baustelle gebracht werden.

Die geplanten Standorte der zwei ortsnah geplanten Windräder im Lauseberg liegen auf einer Meereshöhe von ca. 300m, Holzerode auf 260m. Die Windräder, mit ihrer Spitzenhöhe von ca. 250m, werden den Ort Holzerode gut sichtbar um bis zu 290m überragen, selbst den 444m hohen Hünstollen. Das Landschaftsbild bzw. der Blick gegen Süden und Südosten, wird dann durch diese dominanten technischen Großanlagen, mit Rotordurchmessern von bis 175m ästhetisch gestört.

Den attraktiven, kassenfüllenden Pachteinnahmen steht ein massiver und dauerhafter Eingriff mit negativen Folgewirkungen schmerzlich gegenüber. Wir sollten darüber hinaus auch bedenken, dass unsere hohen Pachteinnahmen nur mit hohen Windenergie-Subventionen zu verwirklichen sind.  Der Stromkunde hat dies durch hohe und weiter steigende Preise zu tragen, also auch wir als RG-Miteigentümer.

Ein Windrad kann in seiner 20-25 Jahre dauernden Betriebszeit nur Strom produzieren, sofern der Wind ausreichend stark weht.

Unser RG-Wald muss keinen Strom produzieren, sondern Wald-Ökosystemleistungen! Das tut dieser eindeutig am besten, wenn man ihm das machen lässt, wofür er im Rahmen der Evolution optimiert wurde. Nämlich mittels Assimilation Sonnenenergie in Biomasse umwandeln, humusreiche und wasserspeichernde Böden aufbauen sowie sich selbst und die Landschaft kühlen. Er kann auch pro Jahr und Hektar ca. 8-10 t klimaschädliches CO2 in Holzwachstum und im Waldboden einlagern, zumindest bis zur Holzernte und danach weiter in Dachstühlen und Möbel. Dafür wird keine Technik benötigt und dies leistet er unentgeltlich, also ohne eine CO2-Abgabe!

Wir sollten daher unseren neu begründeten Generationenwald im Lauseberg als „Alleskönner“ (langfristig nachhaltiger Produzent von Wertholz, Brennholz, Trinkwasser und Sauerstoff (O2), als Naturreservoir, Ruhe- und Lebensraum für Menschen, Tieren (vor allem gefährdete Tierarten, wie z.B. Greifvögel und Fledermäuse) und Insekten, Bodenschutz und Wasserspeicher, Staub- und Schadstofffilter, CO2-Speicher, frei von einem solch großen Bauwerk halten.

Wir sollten uns auch fragen, was mit den glasfaser- bzw. carbonverstärkten Rotorblättern als Sondermüll und den Tausenden Tonnen Beton der Fundamente beim Abbau passiert. Es könnte sein, dass die WEA am Ende der Laufzeit nicht komplett abgebaut werden kann, vor allem das kostspielige Entfernen des großen stahlarmierten Betonfundaments.

„Bei der sinnvollen CO2 Vermeidung durch Windräder sollte auch bedacht werden, was im Einzelfall gewonnen wird und was verloren geht. Bei der aktuellen klimaorientierten Politik, fällt der im Naturschutzgesetz manifestierte Schutz von Eigenart und Schönheit einer Landschaft hinten runter. Man hat den Eindruck, dass gewisse Eigentümer und Förster Dukaten auf dem Augen haben und manche Politiker befangen sind!“ (Prof. Dr. Hans-Jürgen Lang, Göttinger Tageblatt, 15. Juni 2021, Seite 11)

Es stellt sich für mich die Sinnfrage: Ist die Windenergiegewinnung in unserem RG-Wald denn überhaupt relevanter Klimaschutz, wo es doch die Bäume sind, die das CO2 langfristig am verlässlichsten speichern und unschädlich machen? Übrigens auch Moore, die es aber bei uns im Lauseberg nicht gibt.

Und was ist naturverträglich, wenn für Windkraftanlagen eine große Anzahl von Bäumen gefällt, Verkehrswege für Schwerlasttransporte erstellt und tausende Tonnen Beton und Stahl für die Fundamente implantiert werden müssen und im Betrieb der millionenfache Tod von Insekten, der Tod von Vögeln oder Fledermäusen oder der Eintrag von Mikroplastik ins Ökosystem als zusätzlicher Kollateralschaden einzupreisen sind? Das alles soll naturverträglich sein???

Wir als Eigentümer der RG Holzerode haben anlässlich der Mitgliederversammlung am 15. März 2024, in einer geheimen Wahl, mit großer Mehrheit (45 gegen 3,5 Verbandsanteile) gegen den Bau einer WEA in unserem RG-Wald und gegen die Zuwegung über unsere Waldflächen zu den geplanten Windrädern in den RG-Wäldern von Krebeck und Ebergötzen entschieden!!!

 
 

I. Bewirtschaftung des Realgemeindewaldes 2023

  1. Rückblickend haben wir im Jahr 2023 geopolitischen Entwicklungen und Auseinandersetzungen erlebt, die immer näher an uns heranrückten. So der anhaltende Krieg in der Ukraine, als ein Beispiel einer internationalen Krise, die bis dato ungelöst ist.
    Auch im Inland, im Bereich der Forstwirtschaft und Waldbewirtschaftung, gibt es für die im Dezember 2023 vorgelegte Novelle des Bundeswaldgesetz (BWaldG) vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) noch keinen Konsens. Juristische Mängel, bürokratische Belastungen und hohe finanzielle Kosten für Verwaltung und Waldbesitz sind die Gründe.
    Für den Waldumbau und die Wiederbewaldung von Schadflächen hat das BMEL für das Jahr 2024 125 Mio. € zur Verfügung gestellt. Denn bundesweit müssen ca. 450.000 ha Schadflächen neu begründet werden. Eine Mammutaufgabe für größere Forstbetriebe in den nächsten 5-8 Jahren. In unserem relativ kleinen RG-Wald (29,03 ha), mit einer vergleichsweise großen Schadfläche (16.1ha), wurde die Wiederaufforstung mit klimaresilienteren Baumarten im Jahre 2022 abgeschlossen.
    Das Förderprogramm des Bundes „Klimaangepasstes Waldmanagement“ wird mit Mitteln aus dem Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz" fortgeführt, damit die weitere Förderung der RG (siehe 8.).
  2. Ausfallbedingte Nachbesserungen in den Neukulturen waren nur noch punktuell in Abt. 4b (Nesterwurf) und auf der „Zukaufsfläche Bothmann“ erforderlich, weil sich noch keine ergänzende Naturverjüngung standortsgemäßer Baumarten (z.B. Eiche, Lärche) eingestellt hatte.  
  3. Kulturpflege in Eigenregie erfolgte in den Abt. 1b, 2a und 4b. Der Fegeschutz (Schutzspirale an BAh, Stachelkreuz an Dgl./Lärche) wurde in den Abt. 1b, 2a,2d, 5c1 (Waldfeld) und Bothmann-Holz abgebaut.
  4. Jungbestandspflege in Eigenregie, mit Markierung der Auslesebäume (Dgl +Eiche), Astung der Dgl (Stufe II) sowie deren Freistellung von Bedrängern erfolgte in den Abt. 1a/1b.
  5. Grenzsteininventur an der Außengrenze des RG-Waldes, mit Freilegen und sichtbarer Markierung.
  6. Mitwirkung bei der Forsteinrichtung zur Erstellung eines neuen Betriebsplans für den Bewirtschaftungs-zeitraum 2024-2034. Notwendig für die naturale Pflege- und Nutzungsplanung und Förderanträge.
  7. Mitgliedschaft in der FBG Südniedersachsen, die ab 2024 die Holzverkäufe abwickelt, forstliche Dienstleistungen koordinierend organisiert, auch Informations- und Fortbildungsveranstaltungen.
  8. Erhalt des Förderbescheid nach der BMLF-Richtlinie 2022 „Klimaangepasstes Waldmanagement“ von der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR). Für 2023 erhielten wir eine Zuwendung in Höhe von 2.261,92€.
    Die Förderung für das Jahr 2024 wurde beantragt, ebenso die Teilnahme am PEFC-Fördermodul als Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung (Teilnahmegebühr: 3 €/ha + 20 €/Jahr).

II. Arbeitsplanung 2024

  1. Schutz der Jungkulturen gegen Rehwildverbiss in den Abt. 4b, 5c1 (Waldfeld, Schöppgrund) und Abt. 2a (Bereich Glasewieseweg).
  2. Kulturpflege in Abt. 2a,2b, 2d, 5c1(Waldfeld, Schöppgrund) und Freischnitt der Wegeränder.
  3. Jungbestandspflege in der Abt. 5a2 und 5b mit Markierung und Nachästung der Kirsche.
  4. Restliche Abnahme und Entsorgung der Fegeschutzspiralen, Stachelbäume und Wuchshüllen.
  5. Infunktionssetzung von zwei historischen Grenzsteinen zur RG Krebeck.
 
 

I. Bewirtschaftung des Realgemeindewaldes 2022

  1. Anfänglich soll an den Jahrhundert-Orkan „Quimburga“ erinnert werden, der vor 50 Jahren (13. Nov. 1972) über Niedersachsen zog und eine Spur der Verwüstung hinterließ. Er forderte 21 Tote, Millionenschäden und zerstörte zehn Prozent der niedersächsischen Wälder (100.000 ha), mit einem Schadholzanfall von 17 Millionen Fm. Im RG-Wald Holzerode 1.200 Fm. Dieser Sturm leitete die Zeitenwende zu einer mehr nachhaltig orientierten Waldbewirtschaftung ein. Rückblickend fatal war, dass noch vor Jahrzehnten großflächig nur die Fichte gepflanzt wurde. Im RG-Wald bis 1991. Im Wald der Zukunft aber mindestens fünf standortpassende Baumarten, wie z.B. Eiche, Buche, Ahorn, Lärche, Douglasie.
  2. Der RG-Wald hat in den vergangenen drei Jahren durch Sturm, Trockenheit, Borkenkäfer und Pilze katastrophale Schäden erlitten. 16,1 ha, die mit Fichte bestockt waren, mussten mit erheblichen finanziellen Mitteln in Höhe von ca. 65.000€ wieder aufgeforstet werden. Das Land Niedersachsen hat diese Maßnahmen mit rund 21.000 € bezuschusst. Mittelfristig sind Vermögens- und Ertragsverluste zu beklagen. Es war aber auch die Chance zum Aufbau klimaresilienterer Wälder für die Nachkommen.
  3. Das wichtigste Instrument, dass dies nach vorne gelingt, ist eine effiziente Bejagung des Rehwildes zur Minimierung der Verbißbelastung der Naturverjüngung und gepflanzten Baumarten. Denn Rehe haben junge Leittriebe „zum Fressen gerne“. Durch die waldgerechte Bejagung in den anliegenden Wäldern der RG Krebeck und der Landesforsten wird dies gelingen. Nur noch in der Nähe zu Rehwildeinständen werden vor allem seltene Baumarten geschützt, bis diese dem „Äser“ (Maul) entwachsen sind.
  4. Ausfallbedingte Nachbesserungen in den Neukulturen waren nicht mehr erforderlich, weil sich auf Flächen mit Fehlstellen ausreichend ergänzende Naturverjüngung standortsgemäßer Baumarten (z.B. Eiche, Birke, Lärche, Kirsche) eingestellt hat.  
  5. Kulturpflege in Eigenregie war nur noch in geringem Umfang auf Teilflächen der Abt. 1b, 2a und 5c1 erforderlich. In den Kulturen der Abt. 1b, 2a/b/d und 4b wurde mit dem Abbau des Fegeschutzes (Schutzspirale am Bergahorn, Stachelkreuz an Douglasie/Lärche) begonnen.
  6. Jungbestandspflege im Eichen-/Buchenjungbestand der Abt. 2a. Beginn der Astung (Stufe I+II) und Markierung der Auslesebäume (Dgl, ELä) sowie deren Freistellung von Bedrängern in der Abt. 1a+ 2c.
  7. Erstdurchforstung des Bergahorn-Voranbaues in der Abt. 5a1. MS-Fällung in Eigenregie, Aufarbeitung als Brennholz in 1m Länge, Vorliefern und Setzen im Stoß durch Käufer (RG-Mitglieder), Aufmessung als Wald-Schichtraummaß. Hiebsanfall 34 Rm. Erlös: 24 €/Rm plus MwSt.; Gesamterlös: 860,88 Euro.
  8. Aufarbeitung der ZE- Anfälle (Käfer-/Sturmholz) in den Abt. 1a, 1b, 2b, 4a und 5a1 (Eigenregie + Forstunternehmen). Hiebsanfall: 36,76 Fm. Verkauf an Kurthholz in Seeburg. Gesamterlös: 4.045,89 Euro.
  9. Beantragung der finanziellen Förderung nach der BMLF-Richtlinie 2022 „Klimaangepasstes Waldmanagement“ bei der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR).

II. Arbeitsplanung 2023

1. Abbau des nicht mehr erforderlichen Wildeinzelschutzes in den Abt. 1b, 2a/b, 3a, 4b, 5c1 und Abtrag des Lärchen- und Kiefernüberhalt in den Abt. 1a, 1b und 4b bei günstiger Holzmarktlage.

2. Umsetzung der BMLF-Förderrichtlinie (siehe 9.); Bepflanzung der neuen Bestandeslücken in Abt. 4b und auf der Zukaufsfläche Bothmann. Punktuelle Wiederinstandsetzung des Krebecker Weges.

3. Neue Forsteinrichtung für den Zeitraum 2024-2034 für waldbauliche Planungen und Förderanträge.

Riesenmammutbaum (Sequoiadendron giganteum)

Neukultur Bu-Dgl.-ELä (Ankaufsfläche Bothmann)

Neukultur mit Fichte in Abt. 2b Nord; mit Bu-Dgl.-BAh in Abt. 2d

Neukultur mit Bu-Dgl.-ELä in Abt. 2a+2b (oben)

Neukultur mit Bu-Dgl.-Fi in Abt.3a (vorne); mit Bu-BAh-ELä in Abt. 4b (oben)

Neukultur mit Bu-BAh-Dgl. in Abt. 1b; Lä-Ki-Überhalt über Dgl.-Bu-Voranbau in Abt. 1a (oben)

Neukultur mit Bu-Dgl.-ELä in Abt. 3a (oben)

Neukultur mit Bu-ELä-Dgl. in Abt. 5c1 (Waldfeld)

Neukultur mit Bu-Fi-BAh in Abt. 5c1 (Schöppgrund)

Ansamung einer Fichte (Picea abies) auf Wurzelstock (Totholz)

Ei-Bu-Altholz (154 Jahre) in Abt. 5c2

 
 

I. Bewirtschaftung des Realgemeindewaldes 2021

  1. Die im Jahre 2020 beplante Wiederaufforstung der letzten 0,62 ha großen Kalamitätsfläche in der Abt. 5c1 (Schöppgrund) wurde im März 2021 von der Fa. Nedden Forst mit dem WET 25-Typ (Buche-Fichte-BAhorn) als Förderfläche begründet. Gepflanzt wurden 1.435 Rotbuchen und 425 Fichten mit dem Lochbohrer und 175 Bergahörner mit dem Hohlspaten. Die Gesamtkosten der Maßnahme (Pflanz-material, Dienstleistung, Spiral-Fegeschutz für den Bergahorn) betrugen 4.034,50 €. Diese Maßnahme wurde mit Fördermittel in Höhe von 2.701,82 € bezuschusst.
  2. In den Jungkulturen der Jahre 2018-2020 waren ausfallbedingte Nachbesserungen erforderlich. Per Dienstleister (Fa. Nedden Forst) wurden 1.015 Rotbuchen in der Abt. 3a und 4b und in Eigenregie 175 Lärchen, 50 Douglasien und 100 Fichten in den Abt. 1b, 2a/b, 3a und 5c1 (Waldfeld) lückenschließend eingebracht.    
  3. Die erforderliche Kulturpflege in den Abt. 1b, 2a, 2b, 2d, 3a, 4a und 5c1 erfolgte in Eigenregie. Dies überwiegend mit dem Forstfreischneider. Der Einsatz der Waldhacke war nur bei dem wurzeltiefen Entfernen des starken Holunderaufwuchses in der Neukulturfläche der Abt. 4b erforderlich. Wolfgang Hartmann und Wolfgang Schilling haben dies unterstützend erledigt.
  4. Jungbestandspflege in der Douglasie der Abt. 1b mit Astung (Stufe I+II), Freistellung und Markierung der Auslesebäume (Dgl, ELä, Kiefer).
  5. Die Anbringung des Fegeschutzes (Schutzspirale am Bergahorn, Stachelkreuz an Douglasie/Lärche) in den Kulturen der Abt. 2b, 3a und 5a1 (Schöppgrund) erfolgte ebenfalls in Eigenregie. Abgebaute Stachelkreuze aus Altkulturen wurden zu diesem Zweck kostensparend wieder verwendet. In den übrigen Kulturen wurde die Wirksamkeit und Einwuchsgefährdung des Stachel-Fegeschutzes kontrolliert und bei Bedarf korrigiert.
  6. In den Neukulturen wurden die Terminaltriebe der Jungpflanzen aus Pflanzung oder Naturverjüngung im Nahbereich zu den Rehwildeinständen gegen Verbiß geschützt (Schafwolle, Farbsprühdose).
  7. Die geplante Durchführung der Durchforstung des Bergahorn-Voranbaues in der Abt. 5a1 und der Abtrag des Lärchen- und Kiefernüberhaltes in der Abt. 1a, 1b konnten 2021 nicht erledigt werden.

II.  Arbeitsplanung FWJ 2022

1. Bedarfsgerecht notwendige(r) Freischneidearbeit und Verbißschutz in den Neukulturflächen der Jahre 2018-2021.

2. Abbau des nicht mehr erforderlichen Fegeschutzes in Altkulturen (Bothmann-Ankaufsfläche, Abt. 2a/b, 3a, 4b und 5c1 für eine eventuelle Wiederverwendung oder sachgerechte Entsorgung.

3. Nachholung der bereits fürs FWJ 2021 geplanten Durchforstung der BAhorn-Voranbauten in der Abt. 4a und 5a1 sowie des Abtrages des Lärchen- und Kiefernüberhaltes über den Dgl.- und Buchenvoranbauten der Abt. 1a und 1b als Stockverkauf bei günstiger Vermarktungslage.

4. Inangriffnahme der Wegeinstandsetzung des Krebecker Weges durch örtlich punktuell notwendigen Materialeinbau und zur Wiederherstellung eines wasserableitenden Wegerundprofils infolge der hohen Transportbelastung bei der Kalamitätsbewältigung der letzten Jahre.

 
 

I. Bewirtschaftung des Realgemeindewaldes 2020

  1. Durch Käferbefall musste der 1,5 ha große Fichten-Jungbestand der Abt. 4b komplett mit dem Harvester abgetragen werden (Hiebsanfall 262 Fm). Es handelt sich um einen erst im Jahre 1991 begründeten Fichten-Reinbestand in „Südlage“, einer ehemaligen Waldbrandfläche. Dies war eine standörtliche falsche Baumartenwahl! Trotz LWK-Förderung in Höhe von 1.260 € für die Beseitigung von bruttauglichem Restholz, war diese Maßnahme defizitär. Entscheidend für das Defizit in Höhe von 2.935,75 Euro war, dass nur niedrigpreisiges 4m-D-Holz (106 Fm) und geringwertiges 3m Industrieholz (155 Fm) geerntet werden konnte. Marktbedingt gab es leider keine andere ökonomische Alternative.
  2. Im Juli 2020 musste auch der borkenkäferbefallene 36-jährige Fichtenbestand im Schöppgrund (Abt. 5c1) mittels Harvester (Fa. Krüger, Wildbad) abgetragen werden. Mit geerntet wurde im Rahmen eines Sammelhiebes, die mit dem Ips cembrae befallene Lärche (33,4 Fm) und die Holzanfälle des Orkantiefs Sabine (60,2 Fm Fichte, 2,1 Fm Kiefer, 10,9 Fm Douglasie 9,5 Fm Birke). Das Stammholz in 4m und 5m Länge konnte erfreulicherweise wieder als Stockverkauf über die HOMA mit einem positiven Deckungsbeitrag (1.823,39€) vermarktet werden. Für die gleichzeitige Mitbeseitigung des bruttauglichen Restmateriales (X-Holz, Einschnitt der Restkrone) konnten zusätzlich Fördermittel in Höhe von 780€ vereinnahmt werden. Die mitanfallende Birke (25€/Rm) und das Fichten-Industrieholz (18€/Rm) wurden als Brennholz per Ebay-Kleinanzeige für 493,63€ vermarktet.
  3. Drei neue Förderflächen zur Wiederaufforstung wurden mit dem WET 28 (Buche + Lärche + BAhorn) beplant und von der LWK genehmigt. Es handelt sich um Restflächen der Abt. 2b, 3a und 4b. Diese Flächen wurden im Frühjahr 2020 von der Fa. Nedden Forst begründet. Mit erledigt wurde die Wiederaufforstung kleinerer, nichtförderfähiger Teilflächen. So der nordöstliche Teil der Abt. 2a und 2d am Glaseweg. Insgesamt wurden 13.775 Pflanzen gesetzt, davon 13.225 durch den Dienstleister auf den Förderflächen und 500 in Eigenregie zur Nachbesserung in Altkulturen des Jahres 2019. Die Kosten der Maßnahmen betrugen 22.761.46 €; an Fördermittel wurden 10.933€ vereinnahmt.  Damit waren 96% der Kalamitätsflächen (16,1 ha) wieder mit standortsgemäßen Baumarten begründet. Insgesamt wurden 43.730 Pflanzen (57% Rotbuche, 5% Bergahorn, 19% Douglasie, 11% Europ. Lärche, 7% Fichte, 1% Sonstige- Elsbeere, Kirsche, Kastanie etc.-) gesetzt.
  4. Die Fichte ist im RG-Wald sturm- und käferbedingt ab der Altersklasse II (> 20 Jahre) nicht mehr vertreten. In den Neukulturen der Jahre 2018-2020 nur noch mit geringer Fläche, auf betont frischen Standorten in Unterhanglage mit nord-/nordöstlicher Ausrichtung, in den Abt. 2a, 2b, 3a vertreten.
  5. Die letzte, 0,62 ha große Wiederaufforstungsfläche in der Abt. 5c1 (Schöppgrund), wurde als Förderfläche mit dem WET 25-Typ (Buche-Fichte-BAhorn) beplant. Als geplante Herbstaufforstung musste diese coronabedingt ins Frühjahr 2021 verschoben werden. Die kalkulativen Gesamtkosten betragen 7.345 Euro. Die LWK hat auf dieser Basis eine Förderzusage in Höhe von 5.555€ erteilt. Die Ausführung der Maßnahme wird an einen Forstdienstleister vergeben.
  6. Die im Jahre 2018 -2020 begründeten Jungkulturen haben die Trockenheit relativ gut überstanden. Die geförderten Kulturflächen wurden von der LWK Northeim ohne Beanstandung abgenommen.
  7. Das Freischneiden der Kulturen erfolgte kostenbedingt (25€/AStd. bzw. 28€/Astd. o. MWSt. mit Freischneider) nur in geringem Ausmaß durch Dienstleiter, sondern weitgehend in Eigenregie mit dem angeschafften Forstfreischneider Husqvarna 545 FXT, in den Abt. 1b, 2a, 2b, 2d, 3a, 4a und 5c1.
  8. Auch die Jungbestandspflege in der Eiche (Abt. 2a) und Buche (Abt. 1b, 3a), die Dgl. Astung (Stufe I+II) mit Freistellung der Z-Bäume in der Abt. 1a und der Verbißschutz der Kulturen (Abt. 1b, 2a, 3a) erfolgte in Eigenregie.
  9. Die kostenfreie Wiedereinsetzung von zwei Grenzsteinen, die bei der Bagger-Schlagräumung in der RG Krebeck entwurzelt wurden. Mit entfernt wurde der Bewuchs und Schlagabraum in der Grenzlinie. 
 
 

I. Bewirtschaftung des Realgemeindewaldes 2019 bis einschließlich August 2020

  1. Der Sturmholzanfall von Friederike vom 18. Januar 2018 in Höhe von 3.641 Fm wurde mit dem Harvester aufgearbeitet und per Stockverkauf an die HOMA zu relativ guten Holzpreisen vermarktet. Dieser Schadholzanfall entsprach dem 20-fachen des nachhaltig jährlichen Nutzungssatzes. Weil es sich um Kalamitätsholz nach § 34 EStG handelt, wurde die Schadholzmenge beim Finanzamt Göttingen steuerbegünstigt vorteilhaft für die Mitglieder (1/4 Steuersatz) gemeldet und von diesem anerkannt. Die Ernte/Abfuhr des Sturmholzes wurde im Frühjahr 2019 abgeschlossen.
  2. Die Wiederaufforstung wurde bereits im Herbst 2018 mit insgesamt 3.510 Pflanzen, davon 1.400 RBu, 300 ELä, 75 BAh in der Abt. 2a (nördlich des Glasewieseweges), mit 225 RBu + 1.000 Fi in der Abt. 2b und mit 510 Dgl in der Abt. 4b begonnen. Dazu Eigenregie-Nachbesserungen mit 850 Stk.
    Im Frühjahr 2019 wurden insgesamt 22.425 Pflanzen (48,3% RBu, 32,5% Dgl., 10% ELä, 6% Fi, 3,2% BAh) von der Darmstädter Baumschule mit der Fa. Koch und von der Fa. Nedden-Forst aus Bösinghausen in den Abt. 1b, 2a, 2b, 2d, 3a, 5c1 (Waldfeld) und auf den neuen Ankaufsflächen von Bothmann und Steinbach gesetzt. Die Gesamtkosten betrugen 26.294,18€.
    In diesem Zusammenhang war es deshalb wichtig, dass wir im Gegensatz zu benachbarten Realgemeinden, schon im Herbst 2018 mit der Wiederaufforstung der Kalamitätsflächen begonnen haben. Zu dieser Zeit war die Pflanzenversorgung mit gewünschten Baumarten und Sortimenten noch unproblematisch und relativ kostengünstig umsetzbar. Die Nachbesserungen in den Kulturen erfolgten 2019 in geringem Umfang (650 Pflanzen) in Eigenregie durch die Mithilfe von J. Bönecke, M. Linke, T. Breher, P. Denninger und den Forststudenten Jona Schneider. 
  3. Die erneute sommerliche Trockenheit im Jahre 2019 hat zu einem erheblichen Käferholzanfall in Höhe von insgesamt 1.828 Fm (96% Fichte, 3% ELärche) geführt. Dazu fiel rund 30 Fm Birke an, das als Brennholz (45 €/Fm) vermarktet werden konnte. Dieser hohe Schadholzanfall wurde wiederum dem Finanzamt Göttingen zur Steuerbegünstigung nach §34 EStG gemeldet. Trotz stark verschlechterter Holzabsatzlage konnte diese Hiebsmenge wieder als Stockkauf an die HOMA vermarktet werden. Dieses Holz wurde in zwei Hieben (Februar + Oktober) von einem Forstunternehmer konventionell geerntet.
    Das Fi-Stammholz in B/C/D-Qualität wurde als Exportholz in Längen von 5,90 und 11,80m ausgehalten, im Wald in 40-Fußcontainer verladen, per LKW nach Hamburg zur Verschiffung nach China transportiert. Insgesamt 726 Fm, in 26 Container. Bei diesem Exportholz konnte noch ein Nettoerlös von 20€ pro Fm erzielt werden. Beim Industrieholz leider nur noch 1€/Rm. Dies verschlechterte sich rapide beim zweiten Käferholz-Sammelhieb im Oktober 2019. Für das gleiche China-Exportholz konnten nur noch 6,50€/Fm und fürs 3m-Industrieholz sogar nur noch 10 Cent/Rm vereinnahmt werden. Danach war das Industrieholz nicht mehr bzw. nur noch hochdefizitär absetzbar. Dies gilt bei letzterem bis zum heutigen Tage.
  4. Das Drama mit der Fichte war im RG-Wald aber noch nicht beendet. Im Dezember 2019 musste wegen Käferbefall der 1,5 ha große Fichten-Jungbestand der Abt. 4b komplett mit einem Harvester abgetragen werden (Hiebsanfall 262 Fm). Es handelt sich um einen erst im Jahre 1991 begründeten Fichten-Reinbestand in „Südlage“, eine ehemals Waldbrandfläche. Trotz beantragter und auch gewährter Fördermittel für die Beseitigung von bruttauglichem Restholz in Höhe von 1.260€ (4,80€/Fm) war diese Maßnahme mit einem Minus von 2.935,75€ hochdefizitär. Auch weil diesmal kein Stockverkauf des Holzes zur Einsparung der 19% MwSt. auf die Forstunternehmer-Dienstleistung frei Waldstrasse (18,50€/Fm) möglich war. Die Erntemaßnahme mit einem Hiebsanfall von 262 Fm kostete daher 6.082,83€; ohne MwSt. wäre sie 917€ günstiger gewesen. Entscheidend für das hohe Defizit war jedoch, dass ausschließlich minderwertiges Holz (D-Holz + 3m ISFK-Holz) geerntet werden konnte, für das es damals keine Nachfrage bis auf den in Schleswig-Holstein ansässigen Claus Rodenberg Waldkontor gab, der aber nur sehr geringe Holzpreise (15€/Fm für 5m LAS-Holz, 1€/Rm für das 3m-Industrieholz) bot. Somit war die Holzeinnahme in Höhe von 1.887,08€ höchst unbefriedigend. Leider gab es keine andere Alternative.
  5. Mit dem käferbedingten Abtrieb des 36-jährigen Fichtenbestand im Schöppgrund (Abt. 5c1) mittels Harvester im Juli 2020, ist die Fichte im RG-Wald, bis auf geringe Flächenanteil bei den Neukulturen, nahezu nicht mehr vertreten. Im Rahmen eines Sammelhiebes wurde auch die vom Borkenkäfer befallene Lärche mit beerntet (Hiebsanfall ca. 100Fm). Dieses Holz konnte erfreulicherweise wieder als Stockverkauf über die HOMA vermarktet werden, wenn auch zu weiterhin unbefriedigend niedrigen Preisen. Die 4m Fi-Stammholzabschnitte (ca. 60% des Hiebsanfalles), die von minderer Qualität (D-Holz) waren, konnten mit 25€/Fm vermarktet werden. Die Lärche und Douglasie als Rothölzer mit 50€/Fm. Von diesen Preisen sind immer die Harvesteraufarbeitungskosten frei Waldstrasse in Höhe von 18€/Fm in Abzug zu bringen. Mit dem Harvester konnte das fängische Restholz der Kronen und übrige anfallende X-Holz schadlos mit beseitigt werden. Eine Grundbedingung für den Erhalt von Fördermittel in Höhe von 4,80€ pro Fm. Die konventionelle Aufarbeitung (Motorsäge + Seilschlepper mit Kran), war somit keine Alternative, weil erheblich kostenträchtiger und forstschutztechnisch problematisch.
    Dieses Holz erbrachte wieder einen positiven Deckungsbeitrag nach Abzug der Erntekosten, wenn auch auf niedrigem Niveau. In diesem Zusammenhang ist mitzuteilen, dass sich die Absatzlage höchstwahrscheinlich erst ab dem Jahre 2022, mit der Aussicht auf höhere Holzpreise entspannen soll. Leider zu spät für den RG-Wald, weil nur noch geringe Nutzungen, zumeist als zufällige Ergebnisse in Form von Sammelhieben realisierbar sind, die aber als Kleinmengen nicht einfach zu vermarkten sind.
  6. Eine 0,5 ha große Fläche in der Abt. 1b wurde zur Wiederaufforstung mit dem WET 26-Typ (Bu-Dgl.) beplant und von der LWK genehmigt. Nach Baggerräumung der Fläche durch die Fa. Lautenbach aus Germershausen, erfolgte die Aufforstung im Herbst 2019 durch die Fa. Nedden-Forst aus Bösinghausen. Die Gesamtkosten der Maßnahme betrugen 5811,06€ (Schlagräumung 1.392,30€; Pflanzung mit Fegeschutz 4.418,76€). Die LWK hat Fördermittel in Höhe von 3.580€ genehmigt. Die Auszahlung an die RG Holzerode dürfte im Herbst 2020 erfolgen.
    Mit erledigt wurde von der Fa. Nedden-Forst die Wiederaufforstung des nordöstlichen Teils der Abt. 2a und ein kleiner Teil der Abt. 2d als nichtförderfähige Aufforstungsflächen. Diese wurden in Eigenregie zur Wiederbepflanzung vorbereitet (Schlagräumung, Freischneiden). Somit waren Ende 2019 schon ca. 70% der gesamten Kalamitätsfläche in Höhe von 15,4 ha wieder neu begründet.
  7. Drei neue Förderflächen zur Wiederaufforstung im Jahr 2020 wurden mit dem WET 25 (Buche + Lärche) bzw. dem WET 28 (Buche + Lärche + BAhorn) beplant und von der LWK genehmigt. Es handelt sich um Restflächen der Abt. 3a und der Abt. 2b und die der Abt. 4b (siehe Punkt 3.). Diese Flächen wurden im Frühjahr 2020 wieder begründet (Kosten: 22.761.46€ inkl. Rehwildschutz; zugesagte Fördermittel: 10.933€). Im Spätherbst 2019 und Frühjahr 2020 wurden insgesamt 13.775 Pflanzen gesetzt, davon 13.225 auf den Förderflächen durch die Fa. Nedden-Forst und 550 in Eigenregie zur Nachbesserung und Ergänzung in den Altkulturen. Die Baumarten haben daran folgenden Anteil: 73,5% Rotbuche, 15,1% Europ. Lärche, 7,8% Bergahorn und 3,6% Douglasie.
    Bis heute wurden 40.360 Pflanzen gesetzt. Die insgesamt 15,4 ha umfassende Wiederaufforstungsfläche im RG-Wald ist, bis auf die 0,5 ha große neue Schadfläche im Schöppgrund, mit standortgemäßen Baumarten wieder begründet.
    Dem Berichterstatter oblag bei allen Aufforstungsmaßnahmen die Federführung bei der Planung, Ausschreibung, Auftragsvergabe, Organisation, Qualitätssicherung bei der Pflanzenbeschaffung (Baumarten, Herkünfte, Sortimentsgrößen, Pflanzenfrische etc.), dem Einsatz wurzelangepasster Pflanzgeräte, die Überwachung der richtigen Pflanztechnik und die korrekte Abrechnung der Maßnahmen. Eine wichtige Aufgabe in Anbetracht der erheblichen Finanzmittel mit langfristiger Kapitalbindung in die neuen Waldbestände, deren Erträge erst wieder den nachfolgenden Generationen der RG-Mitglieder zu Gute kommen. Es galt daher als erstes, den Anwuchserfolg der Neukulturen folgekostenminimierend zu gewährleisten.
  8. Die im Jahre 2018-2020 begründeten Jungkulturen haben die Trockenheit relativ gut überstanden, mit wenig Nachbesserungsbedarf. Auf Grund der erheblich zu pflegenden Kulturflächen wurde ein forsttechnisch geeignetes regieeigenes FS-Gerät bei der Fa. Preußner (Gillersheim) zur Kulturpflege beschafft (1.190€). Das Freischneiden der Kulturen mit FS-Gerät erfolgte zum geringen Teil durch einen Dienstleister und zum größeren Teil durch den Berichterstatter, was eigentlich nicht normal sein kann!

II.  a) Welche Forsttätigkeiten sind noch im Jahr 2020 zu erledigen?

  1. Wiederaufforstung der 0,5 ha großen Schadfläche der Abt. 5c1 (Schöppgrund)
  2. Notwendige Kulturpflege in noch nicht gepflegten Kulturflächen der Abt. 3a und die Beseitigung des intensiven Holunderanwuchses in der Neukultur der Förderfläche der Abt. 4b
  3. Setzen der Stachelbäume an Dgl. und Lärche in nicht geförderten Neukulturen (Abt. 1b, 2a, 2b, 3a)
  4. Präventiver Verbißschutz muss im Herbst bis spätestens Frühwinter in den Neukulturen erfolgen, vor allem in der Nähe zu den Rehwildeinstandsgebieten
  5. Astungsmaßnahmen mit Freistellung der Auslesebäume in den anstehenden Dgl.-Jungbeständen der Abt. 1a, 1b und 2c. Die könnte aber auch noch 2021 erledigt werden.

II.  b) Was sollte man darüber hinaus noch tun?

In Anbetracht des sehr einschneidenden katastrophalen Jahrhundertereignisses für den RG-Wald (Sturm Frederike 2018, Dürrejahre 2018 und 2019 mit Borkenkäferbefall), bei dem wir über die Hälfte der Waldfläche verloren haben bzw. einen erheblichem Substanzverlust an Zuwachs- und Nutzungspotenzial für den Zeitraum von zwei Dekanden erlitten haben (entspricht dem Zwanzigfachen des bisher jährlich nachhaltig möglichen Hiebsatzes von 250 Fm) und darüber hinaus uns eine kostenträchtige Walderneuerung auf ca. 16 ha Schadfläche mit erheblichen Folgekosten auferlegte, sollten wir die Nachwelt sichtbar und mahnend daran erinnern. Dies könnte durch das Setzen eines Erinnerungssteines, gebrochen aus örtlich anstehenden Bausandstein im Lauseberg erfolgen, den wir öffentlichkeitswirksam am Schnittpunkt zweier stark begangener Wanderwege, inmitten einer neu angelegten Gruppe von Elsbeeren am Wendehammer des Krebecker Weges im Lauseberg platzieren! Folgende Beschriftung in zwei Zeilen wird vorgeschlagen: Walderneuerung 2018-2020 und darunter RG Holzerode. Die Mitgliederversammlung wird um Zustimmung gebeten!  Näheres, vor allem zu den Kosten, könnte unter Einbindung des örtlichen Steinmetzmeister Wilfried Pabst sondiert werden. Dieser hat im Jahre 2012 relativ preisgünstig, die beschädigte Deckplatte und die Inschrift des Gaußstein im Lauseberg (Eigentum RG Holzerode) wiederinstandgesetzt!

III. Aktivere Mitwirkung der Mitglieder bei der Erledigung einfacher Waldarbeiten

Wie bereits bei der Mitgliederversammlung 2019 vorgetragen, müssen in den nächsten 2-3 Jahren die Neukulturen gegen Verdämmung durch Schlagflora, Verbiss und Verfegen durch Rehwild wirksam geschützt werden. Die Kulturen mit Rotbuche müssen sogar 10 Jahre lang auf Mäuseschäden kontrolliert und bei ersten Anzeichen von Fraßschäden geschützt werden. Ich bitte Sorge zu tragen, dass die erheblichen Investitionen (ca. 50.000€) und die persönlich in erheblichem Maße eingebrachte Arbeitsleistung in der Schadensbewältigung des Sturm- und Käferholzes und die nachfolgende Walderneuerung nicht durch Unterlassung bzw. mangelnder Kulturpflege und Rehwildeinwirkung gefährdet werden. Alle Mitglieder sind aufgefordert, sich bei händisch einfachen Arbeiten der Kulturpflege und Schutz der Kulturen gegen Verbiss und dem Verfegen verstärkt selbst einzubringen! Muss dies Forstdienstleistern übertragen werden, ist der durch die Holzeinnahmen der Jahre 2020 + 2019 erwirtschaftete Überschuss schnell verbraten. Denn die nicht unerheblichen jährlichen Fixkosten für den RG-Wald, wie z.B. die Forstbetreuung, Haftpflichtversicherung, Berufsgenossenschaft etc. müssen auch erst einmal erwirtschaftet werden.